Begleitung bei Behördengängen

Schriftwechsel und Kommunikation mit Behörden sind für Asylbewerber und Flüchtlinge meistens weder inhaltlich noch sprachlich verständlich. Das Begleiten eines Asylbewerbers bei Behördenangelegenheiten kann eine große Hilfe sein. Dabei ist unter Umständen auch die Unterstützung von bereits integrierten Migranten gefragt, die als Dolmetscher tätig werden können. Wichtig ist hier die Unterscheidung von Begleitung und sprachlicher Unterstützung auf der einen sowie Beratung in rechtlichen Fragen auf der anderen Seite. Rechtliche Beratung ist Experten-Aufgabe!

 

Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge („BAMF“)

Die Anhörung stellt den wichtigsten Teil des Asylverfahrens dar. Die Angaben im Rahmen dieser Anhörung werden die Grundlage für die Entscheidung über den Asylantrag sein. Diese Entscheidung hängt überwiegend von der Glaubwürdigkeit der Aussagen während der Anhörung ab.

Wichtige Themen in der Anhörung:

  • Welcher Art von Verfolgung waren/sind Sie ausgesetzt?
  • Kann Ihnen niemand in ihrem Herkunftsland Schutz bieten?
  • Haben Sie sich religiös oder politisch engagiert, nachdem Sie geflohen sind?
  • Gesundheitszustand
  • Fluchtroute

Rechte des Antragsstellers:

  • Das Recht in der Muttersprache angehört zu werden.
  • Das Bundesamt ist verpflichtet, einen Übersetzer zur Verfügung zu stellen.

Dieses Recht sollte unbedingt auch dann in Anspruch genommen werden, wenn andere Sprachen (z.B. Englisch) ebenfalls gut beherrscht werden. In keiner Sprache kann man sich sicherer und präziser ausdrücken als in der Muttersprache.

  • das Recht auf einen eigenen Übersetzer und – mit der Zustimmung des Bundesamtes – auch eine eigene Vertrauensperson zur Unterstützung mitzubringen.

Zu empfehlen ist es, vor der Anhörung alles aufzuschreiben, was in der Anhörung gesagt werden sollte. Sämtliche Unterlagen, Fotos, Nachweise etc. sollten zur Anhörung mitgebracht werden. Zusätzlich kann die Hilfe der Organisation „ArrivalAid“ in Anspruch genommen werden. ArrivalAid begleitet Flüchtlinge im Asylverfahren. Hierzu bereiten ausgebildete Ehrenamtliche die Flüchtlinge auf den Anhörungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor und begleiten sie zu diesem.

Quelle www.lawclinicmunich.de/images/info/Bamf_deutsch.pdf